Kreditkarte
Wenn Du ein Wohnmobil ausleihen willst, mußt Du beim Vermieter des Wohnmobils eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution behält der Vermieter in der Regel im Fall von z.B. Schäden oder Strafen aufgrund Missachtung der Fahrvorschriften ein. Die Kaution beträgt meistens die Höhe des Selbstbehaltes, welchen der Kunden im Falle von Sachschäden bezahlen muß. (Du kannst diesen Selbstbehalt auch rückversichern – informiere Dich dazu im entsprechenden Kapitel.)
Für die Zahlung der Kaution verlangen die meisten
Unternehmen eine gültige, bankübliche Kreditkarte des „ersten Fahrers“.
Informiere Dich vorab bei Deinem gewählten Wohnmobilvermieter, welche
Kreditkarten von welchen Kreditinstituten akzeptiert werden – auch hier gibt es
Ausnahmen.
Wie funktioniert die Kautionszahlung per Kreditkarte? Bei einer Kautionszahlung mit Kreditkarte wird auf Deiner Karte der Wert der Kaution geblockt. Du hast für die Dauer der Blockierung keinen Zugriff auf das geblockte Geld. Nehmen wir ein Rechenbeispiel: Du kannst im Monat über € 1500,00 mit Deiner Kreditkarte verfügen. Die Kaution Deines gebuchten Wohnmobils beträgt € 1000,00. Diese € 1000,00 werden bei Übernahme des Wohnmobils geblockt. Dir stehen dann noch € 500,00 zur Verfügung (vorausgesetzt Du hast die Karte im selben Monat nicht anderweitig verwendet). Nützt Du die Karte nun im selben Monat in Deinem Urlaub, so darfst Du nicht mehr von einem Kartenkredit von € 1500,00 ausgehen sondern von einem Kartenkredit von € 500,00. Es steht Dir also „weniger Geld zur Verfügung“, weil die geblockten € 1000,00 nicht verwendet werden können – diese stehen durch die Blockierung dem Wohnmobilvermieter zu. Bei z.B. Sachschäden oder Missachtungen der Fahrvorschriften kann der Wohnmobilvermieter diese € 1000,00 für sich einbehalten. Sobald Du das Wohnmobil wieder zurückgibst und sofern z.B. keine Schäden verursacht wurden, werden die € 1000,00 wieder auf der Kreditkarte „entblockt“ und stehen Dir wieder voll als Zahlungsmittel zur Verfügung. |
Wichtiger
TRIPCHILKIS HINWEIS: Vielleicht gehört dieser Hinweis nicht ganz so hierher, aber Trip, Chil
und Kis denken doch, es platziert sich hier recht gut: der Hinweis zu den
prepaid Karten. Oftmals werden aufladbar Karten fälschlicherweise als
„aufladbare Kreditkarte“ bezeichnet – unter dem TRIPCHILKIS Thema Finanzen
informieren wir Dich nochmals genauer dazu. Das ist aber nicht korrekt, weil
eine aufladbare Karte keine Kreditkarte ist. Die korrekte Bezeichnung ist
demnach „prepaid Karte“, also eine Karte, wo Du Geld drauf lädst. Über dies
Geld kannst Du dann verfügen. Aber: Wie viel Geld ist auf der Karte? Kein
Institut (Bank oder Kreditkarteninstitut) bürgt für diese Karte. Dies bedeutet,
der Wohnmobilvermieter hat auch keine Garantie, effektiv im Schadensfall sein
Geld durch eine prepaid Karte zu bekommen. Aus
diesem Grund werden weder prepaid Karten noch Bancomatkarten von einem
Wohnmobilvermieter als Kaution akzeptiert!
Wichtiger TRIPCHILKIS HINWEIS: Bei Rückgabe des Wohnmobils wird Dir die Kautiom wieder auf der Kreditkarte gut geschrieben. Dabei gilt, daß Betragsdifferenzen (z.B. durch Kursschwankungen) zu Lasten des Kunden gehen.
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