Einreisebestimmungen zu Jemen für:
Deutsche Staatsbürger | Reisepaß mit 6 monatiger Gültigkeit nach Rückreise | Minderjährige Kinderreisepaß erforderlich | Touristen Visum erforderlich | Elektronisches Visa = E-Visa | Auswärtiges Amt |
X | X | X | Einreisehinweise Auswärtiges Amt |
Sonderbestimmung - ausschließlich gültig für Reisen mit touristischem Zweck: Reisewarnung. Einreisende kontaktieren den TRIPCHILKIS Visa Experten
Wichtiger Hinweis: TRIPCHILKIS empfiehlt in jedem Reisepaß mindestens 4 freie Doppelseiten, mindestens einen maschinenlesbaren Reisepaß und einen Paß in ordentlichem Zustand. Kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten unseren TRIPCHILKIS VISA Experten.
Wichtige Bestimmungen für Minderjährige:
Reisen die Minderjährigen alleine oder in Begleitung einer anderen
Person, welche nicht die Eltern oder der Vormund sind: Zusätzlich zum
eigenen gültigen Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) müssen
Minderjährige eine von ihren Eltern/ihrem gesetzlichen Vormund
unterzeichnete Genehmigung (möglichst in den Sprachen des Heimatlandes
und des Ziellandes) mit sich führen. Dies betrifft eine Reise aus Deutschland
und für andere Eu Länder auch Reisen nach Deutschland. Mit dem Dokument
muß bestätigt werden, daß der Minderjährige allein reisen oder in Begleitung
welcher Person (diese mit Ausweisdokument anführen) verreisen darf. Zusätzlich müssen
die Kontaktdaten der Eltern/ des Vormunds angebracht sein, mit Kopie des
Reisepasses.
In manchen Ländern muß dieselbe Genehmigung
zudem von den
zuständigen Behörden unterzeichnet und genehmigt werden (konsultiere
dazu die Hinweise des Auswärtigen Amtes - Link oben!). In einigen
Ländern benötigt man dazu sogar eine notarielle Beglaubigung.
Des
Weiteren ist es wichtig, daß auf den eigenen Reisedokumenten des Kindes
die Namen der Eltern/ des Vormundes aufscheinen. Es wird ebenso
empfohlen, daß bei Reisen mit Minderjährigen ins Ausland ein
Familienbogen und eine Kopie der Geburtsurkunde mitgenommen wird, obwohl
die Eltern/ der Vormund im eigenen Dokument des Minderjährigen
eingetragen sind. Achten Sie zudem auf den korrekten und ordentlichen
Zustand der Ausweisdokumente.
Verreist ein Elternteil/ Sorgeberechtigter mit dem Minderjährigen alleine, so ist es notwendig vom zweiten Elternteil/ Sorgeberechtigten eine beglaubigte Bestätigung mit sich zu führen, daß die Reise mit dem Minderjährigen und auch nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten stattfinden darf. Zur beglaubigten Bestätigung soll zudem eine Kopie des Ausweises/ Passes des nicht mitreisenden Elternteils/ Sorgeberchtigten mitgeführt werden.
Alle
Dokumente sollten mindestens in englischer Sprache mitgeführt werden.
In vielen Ländern werden die Dokumente aber in der offiziellen
Amtssprache gefordert (z.B in Lateinamerikanischen Ländern in
Spanisch!)!
Einreisebestimmungen für Reisen mit beruflichen oder Studienhintergrund: bitte die Einreisebestimmungen auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder direkt bei unseren TRIPCHILKIS Visa Partnern anfragen.
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