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Sick before travelling - what now?
Krank - kannst Du die Reise antreten?
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Du bist erkrankt und weißt nicht mehr, ob Du bis zum Reiseantritt wieder gesund bist?

Hier gilt es zu berücksichtigen, ob der Reiseantritt in naher Zukunft liegt oder nicht! Warum?

Für Reiseantritt in weiterer Zukunft: Viele Versicherungen bieten einen Storno Check an, den Du unbedingt nützen solltest, wenn es um genau diese oder andere gesundheitliche Fragen vor der Reise geht. Dabei wird jeder Fall einzeln behandelt und von der Versicherung bewertet. Es gibt deshalb keine allgemeine Aussage, die man hier anführen könnte.

TRIPCHILKIS EMPFIEHLT Dir auch hier die Rückmeldungen Deines Versicherungspartners zu Fragen rund um Deinen Storno-Check immer schriftlich ein zu holen! Laß Dir also immer eine schriftliche Rückmeldung und Bestätigung auf Deine Fragen schicken!


Für Reiseantritt in naher Zukunft: Wenn Dein Reiseantritt in naher Zukunft liegt, dann hast Du eigentlich gar keine Zeit für die Prozedur des Storno Check. Es gilt dann sofort zu handeln und zu entscheiden! Nehmen wir ein Beispiel:

Du hast eine Flugreise gebucht und brichst Dir zwei Wochen vor Reiseantritt das Bein. Mußt Du die Reise dann stornieren oder nicht?

Als Erstes mußt Du wissen: Was sagt Dein Vertrauensarzt? Kannst Du in zwei Wochen eine Flugreise mit Sicherheit antreten? Wenn der Arzt Dir dies bestätigt (laß es Dir schriftlich bestätigen), dann mußt Du die Reise nicht stornieren. Was aber passiert, wenn der Arzt sagt, er kann Dir dies nicht bestätigen oder aber was passiert, wenn der Arzt Dir eine Reisetauglichkeit bestätigt, aber Du dann doch nicht fliegen kannst, weil es Komplikationen gegeben hat?

Als Zweites mußt Du wissen: Für die Versicherung gilt in der Regel, daß immer nur jene Stornogebühren bezahlt werden, welche zu dem Zeitpunkt anfallen, zu welchem das Ereignis eintritt, welches schließendlich zur Stornierung führt. In unserem Beispiel würde die Versicherung nun die Stornogebühren (sofern Du natürlich eine Stornoversicherung aufgrund medizinischer plötzlicher Fälle abgeschlossen hast!) übernehmen, die zwei Wochen vor Reiseantritt anfallen. Denn zwei Wochen vor Reiseantritt hast Du Dir das Bein gebrochen. Nehmen wir als Beispiel, dies wären nun Stornogebühren von 80% des Reisepreises. Diese Stornogebühren werden Dir in der Regel von einer guten Versicherung immer erstattet. Wenn Du nun aber aus bestimmten Gründen nicht stornierst, die Reise aber dann doch nicht antreten kannst, weil es zu Komplikationen gekommen ist, dann haben wir folgenden Fall: Die Stornogebühren haben sich natürlich erhöht, denn diese sind ja gestaffelt - je näher zum Reiseantrittstermin umso höher die Stornokosten. Als Beispiel nehmen wir: die Stornokosten haben sich auf 100% des Reisepreises erhöht. In diesem Fall bezahlt Dir die Versicherung die 80% Stornogebühren, die angefallen wären, zu dem Zeitpunkt, zu welchem das Ereignis eingetreten ist, daß schließlich zur Stornierung führt - der Beinbruch also. Die Differenz der 20%, welche auf die 100% Stornokosten fehlen, welche der Reiseveranstalter von Dir verlangt, diese 20% zahlst Du selbst. Als Kosten fallen Dir also an: die 20%, welche Du selbst bezahlen mußt, weil Du nicht rechtzeitig storniert hast, zuzüglich der Versicherungssumme, die ja nicht erstattet wird.


Zu beiden genannten Beispielen kann es Ausnahmen oder Abänderungen je nach Versicherungsanbieter geben. Kläre daher Deine Fragen immer mit dem Versicherungsanbieter ab, über welchen Du Deine Reiseversicherung abgeschlossen hast!

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