Pannen/ Reparaturen
Auch trotz sorgfältiger Wartung können Pannen auftreten und Reparaturen notwendig werden – dies außen, wie auch im Inneren des Wohnmobils. In beiden Fällen gilt es, sich sofort an den Vermieter zu wenden, um die Angelegenheit mit diesem zu besprechen. Die Meldung muß innerhalb 24 Stunden nach Auftreten der Panne erfolgen.
Bei einem guten Vermieter gilt, daß geringfügige Schäden,
welche nicht durch das Verschulden des Anmieters entstehen, bei einer Werkstatt
repariert werden können und die Reparaturkosten vom Vermieter bei Rückgabe des
Wohnmobils erstattet werden. Du solltest dies aber immer mit dem Vermieter
vorher abklären. Abklären solltest Du auch, ob der Vermieter für anfallende Reparaturen
nicht nur einen Zahlungsbeleg für die Reparatur verlangt, sondern im Voraus sogar
einen Kostenvoranschlag für die Reparatur!
Bei größere Reparaturen kann auch
ein Wechsel des Wohnmobils anfallen. In jedem Fall sind auch hier die Maßnahmen
mit dem Vermieter zu besprechen. Wichtig für Dich zu wissen: Ab einer
Reparaturarbeit von mehr als 12 Stunden, kann der Anmieter Schadensersatz
einklagen. Diese Einforderung betrifft aber nicht Küchengeräte und Einrichtung
wie Kühlschrank oder Mikrowelle oder auch die Klimaanlage.
Sollten Pannen und Reparaturen durch Verschulden des Anmieters entstehen, wo werden diese durch die Versicherung gedeckt (immer im Rahmen der Versicherungsleistungen, die Du abgeschlossen hast), sofern Du nicht gegen Nutzungsbedingungen verstoßen hast. Ergeben sich Pannen und Reparaturen aufgrund von Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Vermieters, dann gehen die Pannen und Reparaturen zu Kosten des Anmieters und auch ein eventueller Wohnmobilwechsel. Es gilt aber immer jeden Fall einzeln zu betrachten und eventuelle Schuldfragen auch immer von Fall zu Fall zu klären. Wichtig ist daher die sofortige Kommunikation mit dem Vermieter. |
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