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Uganda - entry regulations
Regolamenti d'entrata per Uganda
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Einreisebestimmungen zu Uganda für:

Deutsche Staatsbürger
Reisepaß mit 6 monatiger
Gültigkeit nach Rückreise
Minderjährige
Kinderreisepaß
erforderlich
Touristen Visum
erforderlich
Elektronisches Visa
= E-Visa
Auswärtiges Amt
XXXE VISAEinreisehinweise
Auswärtiges Amt
X = Pflicht

Sonderbestimmung - ausschließlich gültig für Reisen mit touristischem Zweck: Einreisende kontaktieren den TRIPCHILKIS Visa Experten

Wichtiger Hinweis: TRIPCHILKIS empfiehlt in jedem Reisepaß mindestens 4 freie Doppelseiten, mindestens einen maschinenlesbaren Reisepaß und einen Paß in ordentlichem Zustand. Kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten unseren TRIPCHILKIS VISA Experten.


Wichtige Bestimmungen für Minderjährige:

Reisen die Minderjährigen alleine oder in Begleitung einer anderen Person, welche nicht die Eltern oder der Vormund sind: Zusätzlich zum eigenen gültigen Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) müssen Minderjährige eine von ihren Eltern/ihrem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Genehmigung (möglichst in den Sprachen des Heimatlandes und des Ziellandes) mit sich führen. Dies betrifft eine Reise aus Deutschland und für andere Eu Länder auch Reisen nach Deutschland. Mit dem Dokument muß bestätigt werden, daß der Minderjährige allein reisen oder in Begleitung welcher Person (diese mit Ausweisdokument anführen) verreisen darf. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten der Eltern/ des Vormunds angebracht sein, mit Kopie des Reisepasses.

In manchen Ländern muß dieselbe Genehmigung zudem von den zuständigen Behörden unterzeichnet und genehmigt werden (konsultiere dazu die Hinweise des Auswärtigen Amtes - Link oben!). In einigen Ländern benötigt man dazu sogar eine notarielle Beglaubigung.

Des Weiteren ist es wichtig, daß auf den eigenen Reisedokumenten des Kindes die Namen der Eltern/ des Vormundes aufscheinen. Es wird ebenso empfohlen, daß bei Reisen mit Minderjährigen ins Ausland ein Familienbogen und eine Kopie der Geburtsurkunde mitgenommen wird, obwohl die Eltern/ der Vormund im eigenen Dokument des Minderjährigen eingetragen sind. Achten Sie zudem auf den korrekten und ordentlichen Zustand der Ausweisdokumente.

Verreist ein Elternteil/ Sorgeberechtigter mit dem Minderjährigen alleine, so ist es notwendig vom zweiten Elternteil/ Sorgeberechtigten eine beglaubigte Bestätigung mit sich zu führen, daß die Reise mit dem Minderjährigen und auch nur einem Elternteil/ Sorgeberechtigten stattfinden darf. Zur beglaubigten Bestätigung soll zudem eine Kopie des Ausweises/ Passes des nicht mitreisenden Elternteils/ Sorgeberchtigten mitgeführt werden.

Alle Dokumente sollten mindestens in englischer Sprache mitgeführt werden. In vielen Ländern werden die Dokumente aber in der offiziellen Amtssprache gefordert (z.B in Lateinamerikanischen Ländern in Spanisch!)!

Da sich die Bestimmungen für Minderjährige stets "verschärfen", empfiehlt TRIPCHILKIS vor Buchung oder Abreise die Konsultation des TRIPCHILKIS Visa Partners oder der Länderseite des Auswärtigen Amtes - Link siehe Tabelle oben!


Einreisebestimmungen für Reisen mit beruflichen oder Studienhintergrund: bitte die Einreisebestimmungen auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder direkt bei unseren TRIPCHILKIS Visa Partnern anfragen. 


Italienische Staatsbürger mit deutscher Muttersprache müssen die Regelungen zur Einreise für italienische Staatsbürger beachten! Einfach auf Symbol für die "italienische Sprache" klicken!
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