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Zusatzsteuern bei Mietwagen
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Zusatzsteuern

Bei der Anmiete eines Mietwagens werden Steuern erhoben, welche in der Regel im Mietpreis bereits enthalten sind. Dies sind neben eventuellen Flughafensteuern die länderspezifischen Steuern. Diese länderspezifischen Steuern sind aber bei allen Zusatzleistungen, die hier angeführt sind, in der Regel nicht dabei (außer anders ausgeschrieben). Vielfach steht also bei den Preisen der Zusatzleistungen z.B. Preis € 10,00 zuzüglich lokaler Steuern.

Diese lokalen Steuern sind von Land zu Land unterschiedlich und müssen auch noch zu den Kosten dazugerechnet werden.

Zu den staatlichen Steuern „gesellen“ sich manchmal auch weitere Steuern, wie z.B. Umweltsteuern. Solche Steuern werden in der Regel im Mietpreis eingeschlossen, können aber auch erst bei Wagenübernahme im Mietvertrag verzeichnet sein und dann bei Übernahme in Abzug kommen.

Wichtiger Tripchilkis Hinweis: Eine Information zum aktuellen staatlichen Steuersatz findest Du im jeweiligen Ländersteckbrief oder im folgenden Kapitel „Ländervorschiften“.

So bleibst Du immer gut informiert mit TRIPCHILKIS - Dein TINFI



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